Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg - Übersicht -

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Landespersonalvertretungsgesetz von Baden-Württemberg - Übersicht

Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Baden-Württemberg gelten für die Personalvertretung eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zum Personalvertretungsrechts sind im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des Personalvertretungsgesetzes von Baden-Württemberg finden Sie hier:

ERSTER TEIL - Allgemeine Vorschriften

§ 1 Allgemeiner Grundsatz

§ 2 Aufgaben der Dienststelle, der Personalvertretung, der Gewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen

§ 3 Tarifverträge

§ 4 Beschäftigte

§ 5 Gruppen der Beschäftigten

§ 6 Beamte

§ 7 Arbeitnehmer

§ 8 (weggefallen)

§ 9 Dienststellen

§ 10 Schweigepflicht

ZWEITER TEIL - Der Personalrat

1. ABSCHNITT - Wahl und Zusammensetzung

§ 11 Wahlberechtigung

§ 12 Wählbarkeit

§ 13 Erleichterte Voraussetzungen für die Wählbarkeit

§ 14 Bildung von Personalräten, Zahl der Mitglieder

§ 15 Vertretung nach Gruppen und Geschlechtern

§ 16 Andere Gruppeneinteilung

§ 17 Wahl des Personalrats

§ 18 Zusammensetzung des Personalrates nach Beschäftigungsarten

§ 19 Zeitpunkt der Personalratswahlen

§ 20 Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat

§ 21 Personalversammlung zur Wahl des Wahlvorstands

§ 22 Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter

§ 23 Einleitung der Wahl

§ 24 Freiheit der Wahl, Kosten

§ 25 Anfechtung der Wahl

2. ABSCHNITT - Amtszeit

§ 26 Amtszeit

§ 27 Vorzeitige Neuwahl von Gruppenvertretern

§ 28 Ausschluß einzelner Mitglieder und Auflösung des Personalrats

§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat

§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat

§ 31 Ersatzmitglieder

3. ABSCHNITT - Geschäftsführung

§ 32 Vorstand

§ 33 Zuwahl von Mitgliedern in den Vorstand

§ 34 Anberaumung der Sitzungen

§ 35 Gemeinsame Aufgaben von Personalrat, Richterrat und Staatsanwaltsrat

§ 36 Durchführung von Sitzungen

§ 37 Teilnahme der Gewerkschaften

§ 38 Beschlußfassung

§ 39 Grundsatz der gemeinsamen Beratung und getrennten Beschlußfassung

§ 40 Einspruch der Vertreter einer Gruppe, der Beschäfigten im Sinne von § 57 oder der Schwerbehinderten

§ 41 Teilnahme der Vertreter der Beschäftigten im Sinne von § 57 und der Schwerbehinderten, des Vertrauensmannes der Zivildienstleistenden und der Beauftragten für Chancengleichheit 

§ 42 Niederschrift

§ 43 Geschäftsordnung

§ 44 Sprechstunden

§ 45 Kosten

§ 46 Verbot der Beitragserhebung

4. ABSCHNITT - Rechtsstellung der Personalratsmitglieder

§ 47 Allgemeines

§ 48 Schutz des Arbeitsplatzes

DRITTER TEIL - Die Personalversammlung

§ 49 Allgemeines

§ 50 Tätigkeitsbericht des Personalrats

§ 51 Durchführung der Personalversammlungen

§ 52 Aufgaben der Personalversammlung

§ 53 Teilnahme der Gewerkschaften, der Arbeitgebervereinigungen, der Dienststelle, der Schwerbehindertenvertretung und der Jugend- und Auszubildendenvertretung

VIERTER TEIL - Gesamtpersonalrat und Stufenvertretungen

§ 54 Gesamtpersonalrat

§ 55 Bezirkspersonalrat und Hauptpersonalrat (Stufenvertretungen)

FÜNFTER TEIL - Ausbildungspersonalrat

§ 56

SECHSTER TEIL - Jugend- und Auszubildendenvertretung und Jugend- und Auszubildendenversammlung

§ 57 Grundsatz

§ 58 Wahlberechtigung, Wählbarkeit

§ 59 Zahl der Mitglieder

§ 60 Wahlgrundsätze

§ 61 Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 62 Schutz der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung

§ 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung

§ 64 Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung

SIEBENTER TEIL - Datenschutz

§ 65

ACHTER TEIL - Beteiligung des Personalrats

1. ABSCHNITT - Allgemeines

§ 66 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung

§ 67 Allgemeine Grundsätze für die Behandlung der Beschäftigten

§ 68 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung

2. ABSCHNITT  - Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung

§ 69 Verfahren der Mitbestimmung

§ 70 Antrag des Personalrats

§ 71 Einigungsstelle

§ 72 Verfahren der Mitwirkung

§ 73 Dienstvereinbarungen

§ 74 Durchführung von Entscheidungen

3. ABSCHNITT - Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist

§ 75 Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Beamten

§ 76 Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer

§ 77 Kündigung

§ 78 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten

§ 79 Mitbestimmung in sonstigen Angelegenheiten

§ 80 Mitwirkung und Anhörung

§ 81 Besondere Gruppen von Beschäftigten

§ 82 Verweigerung der Zustimmung des Personalrats

§ 83 Arbeitsplatzschutzangelegenheiten

§ 83 a Teilnahme des Personalrats an Sitzungen des Hauptorgans der Gemeinden, Landkreise, Zweckverbände oder anderer öffentlich-rechtlicher Verbände kommunaler Gebietskörperschaften

§ 84 Verhältnis zu anderen Beteiligungsrechten

NEUNTER TEIL - Zuständigkeit des Personalrats, des Gesamtpersonalrats und der Stufenvertretungen

§ 85

ZEHNTER TEIL - Gerichtliche Entscheidungen 

§ 86

§ 87

ELFTER TEIL - Vorschriften für die Behandlung von Verschlußsachen

§ 88

ZWÖLFTER TEIL - Besondere Vorschriften für die Justizverwaltung

§ 89

DREIZEHNTER TEIL - Besondere Vorschriften für die Polizei und für das Landesamt für Verfassungsschutz

§ 90 Polizei

§ 91 Landesamt für Verfassungsschutz

VIERZEHNTER TEIL - Besondere Vorschriften für Dienststellen, die bildenden, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen

§ 92 Besondere Vorschriften für Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen

§ 93 Personalvertretungen im Schulbereich

§ 94 Besondere Vorschriften für Lehre und Forschung

§ 94 a Besondere Vorschriften für Beschäftigte an Hochschulen mit Aufgaben an einem Universitätsklinikum 

§ 94 b Besondere Vorschriften für die Universitätsklinika

§ 94 c Besondere Vorschriften für die Führungsakademie Baden-Württemberg

§ 95 Besondere Vorschriften für Theater und Orchester

FÜNFZEHNTER TEIL - Besondere Vorschriften für die Forstverwaltung und die Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung

§ 96 Waldarbeiter

§ 97 (weggefallen)

§ 97 a Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg

SECHZEHNTER TEIL - Südwestrundfunk

§ 98 Allgemeines

§ 99 Dienststellen

§ 100 Beschäftigte

§ 101 Wählbarkeit

§ 102 Kosten

§ 103 Besondere Gruppen von Beschäftigten

§ 104 Einigungsstelle

§ 105 Gesamtpersonalrat

SIEBZEHNTER TEIL - Schlußvorschriften

§ 106 Übergangspersonalrat, Regelungen für Umbildungen von Dienststellen

§ 107 Wahlordnung, Verwaltungsvorschriften

§ 107 a Religionsgemeinschaften

§ 108 Inkrafttreten

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