BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversor-gung, Beihilfe, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen
Herzlich Willkommen beim Internetportal für
Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg!
Hier informieren wir Sie über beamten- und tarifrechtliche Informationen des Landes Baden-Württemberg, beispielsweise Besoldung, Beihilfe, Beamtenversorgung, Nebentätigkeitsrecht und Tarifrecht. Neben Gesetzen, Rechtsverordnungen und sonstigen Verwaltungsvorschriften finden Sie auch die aktuellen Besoldungstabellen und Tariftabellen.
Daneben geben wir einige Erläuterungen zu anderen Gebieten des Beamtenrechts, z.B. Anwaltsverzeichnis, Klinikverzeichnis und des Tarifrechts.
Aktuelles aus der Rechtsprechung
Aktuelles für Beamtinnen und Beamte:
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zur Besoldung der Berliner Landesbeamten (Besoldungsordnung A) im Zeitraum 2008 bis 2020. Das Berliner Gesetz ist laut Karlsruhe weit überwiegend verfassungswidrig. >>>mehr Informationen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG)
Weitere Meldungen
Baden-Württemberg will das Tarifergebnis auf Beamtinnen und Beamte übertragen
In einer Pressemeldung hat das Finanzministerium am 09.12.2021 mitgeteilt:
Die Tarifsteigerung von 2,8 Prozent wird auf die Beamten übertragen. Außerdem erhalten sie eine Corona-Sonderzahlung.
Die Landesregierung plant, das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder zeitgleich und inhaltsgleich auf die Beamtinnen und Beamten im Land zu übertragen. Das Tarifergebnis im öffentlichen Dienst der Länder sieht eine Lohnsteigerung von 2,8 Prozent ab Dezember 2022 vor. Es wird zeitgleich und in voller Höhe auf die Beamtinnen und Beamten übertragen. Das gilt auch für Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte sowie die Versorgungsempfängerinnen und -empfänger. Außerdem erhalten die aktiven Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte eine einmalige Corona-Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro. >>>mehr Infos hier
| Aus dem öffentlichen Dienst von Baden-Württemberg | Besoldung des Landes Baden-Württemberg |
Informationen und Hinweise |
| Meldungen für Beamtinnen und Beamte und Arbeitnehmer des Landes Baden-Württemberg | Informationen für Beamte und Tarifkräfte sowie andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg | |
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Doppelt informiert - gut informiert Gut und günstig doppelt informiert: INFO-DIENST und das beliebte Taschenbuch "Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte" (1 x im Jahr) zum Komplettpreis von nur 22,50 Euro für 12 Monate |
Gesetze und Vorschriften Gesetze, Rechtsverordnungen |
Service Beamte und Arbeitnehmer (Tarifkräfte) des Landes Baden-Württemberg |
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Mehr Informationen zur Besoldung und zum Besoldungsrecht in den Ländern: |
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| www.besoldung-baden-wuerttemberg.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-bayern.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-berlin.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-brandenburg.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-bremen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-hamburg.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-hessen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-mecklenburg-vorpommern.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-niedersachsen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-nordrhein-westfalen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-rheinland-pfalz.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-saarland.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-sachsen.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-sachsen-anhalt.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-schleswig-holstein.de | >>>zur Website |
| www.besoldung-thueringen.de | >>>zur Website |
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Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem schönen "Ländle" Baden-Württemberg. Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl beeindruckender Städte (historischer Charme, moderne Highlights). Zu den Top-Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Heidelberg, das Ulmer Münster und das Residenzschloss Ludwigsburg. Besonders beliebt sind auch die Städte: Freiburg (mit der legendären Altstadt), die Lichtentaler Allee in Baden-Baden, das Fischerviertel in Ulm sowie die Fachwerkidylle in Esslingen und die Altstadt mit schönen Fachwerkhäusern in Mosbach. Im Portal urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie weitere Infos zu Städten & Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg: - Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar Freiburg im Breisgau Baden-Baden - Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer. - Stuttgart - Konstanz - Rottweil - Schwäbisch Hall Zusätzlich sind Ausflüge in den Schwarzwald beliebt für Familien und Senioren www.urlaubsverzeichnis-online.de Weitere Sehenswürdigkeiten sind |
Red 20240404 / 20231020