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Mehrarbeitsvergütung für Beamtinnen und Beamte des Landes Baden-Württemberg
Beträge ab 01.12.2022
Mehrarbeit außerhalb des Schuldienst |
|
A 7 bis A 9 |
17,55 |
A 10 bis A 12 |
23,88 |
A 13 bis A 16 |
31,33 |
Mehrarbeit im Schuldienst |
|
Beamte des gehobenen Dienstes, deren Eingangsamt unterhalb der Besoldungsgruppe A 12 liegt |
21,99 |
Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 12 |
26,17 |
Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 13 |
31,11 |
Beamte des höheren Dienstes | 36,34 |
Diese Beträge gelten auch für Beamte vergleichbarer Besoldungsgruppen, die der Landesbesoldungsordnung R, R kw oder der Landesbesoldungsordnung C kw angehören.“
Red 20220829
Mehrarbeitsvergütung aus den Vorjahren
Beträge ab 01.01.2021:
Mehrarbeit außerhalb des Schuldienst |
|
A 5 bis A 8 |
14,91 |
A 9 bis A 12 |
20,47 |
A 13 bis A 16 |
28,23 |
Mehrarbeit im Schuldienst |
|
Beamte des gehobenen Dienstes, deren Eingangsamt unterhalb der Besoldungsgruppe A 12 liegt |
19,05 |
Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 12 |
23,58 |
Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 13 |
28.01 |
Beamte des höheren Dienstes | 32,73 |
Zum 01.01.2021 werden folgende Beträge gezahlt:
Mehrarbeit außerhalb des Schuldienst |
|
A 5 bis A 8 |
16,10 |
A 9 bis A 12 |
22,12 |
A 13 bis A 16 |
30,48 |
Mehrarbeit im Schuldienst |
|
Beamte des gehobenen Dienstes, deren Eingangsamt unterhalb der Besoldungsgruppe A 12 liegt |
20,57 |
Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 12 |
25,46 |
Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 13 |
30,26 |
Beamte des höheren Dienstes | 35,35 |
Red 20220411
Mehrarbeitsvergütung aus den Vorjahren
Aktuell werden folgende Beträge gezahlt:
Mehrarbeit außerhalb des Schuldienst |
|
A 5 bis A 8 |
14,91 |
A 9 bis A 12 |
20,47 |
A 13 bis A 16 |
28,23 |
Mehrarbeit im Schuldienst |
|
Beamte des gehobenen Dienstes, deren Eingangsamt unterhalb der Besoldungsgruppe A 12 liegt |
19,05 |
Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 12 |
23,58 |
Beamte des gehobenen Dienstes mit Eingangsamt A 13 |
28.01 |
Beamte des höheren Dienstes | 32,73 |
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