Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbesoldungsordnung R von Baden-Württemberg

BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg geeignet).

Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden

ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen:

Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation  >>>zur (Vor)Bestellung 

PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversor-gung, Beihilfe, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen


 

 

Landesbesoldungsordnung R von Baden-Württemberg

Hier informieren wir über die Landesbesoldungsordnung R:

 

Landesbesoldungsordnung R

 

Besoldungsgruppe R 1

Richter am Amtsgericht2)

Richter am Arbeitsgericht2) 3)

Richter am Landgericht

Richter am Sozialgericht2)

Richter am Verwaltungsgericht

Direktor des Amtsgerichts4)

Direktor des Arbeitsgerichts4)

Direktor des Sozialgerichts4)

Staatsanwalt

Erster Staatsanwalt5)

Fußnoten
2) Erhält als der ständige Vertreter des Direktors bei einem Gericht mit 4 bis 7 Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 13.
3) Erhält als örtlicher Gerichtsvorstand der arbeitsgerichtlichen Kammern an einem Gerichtsort, dem kein anderes Leitungsamt zugeordnet ist, eine Amtszulage nach Anlage 13.
4) An einem Gericht mit bis zu 3 Richterplanstellen; erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.
5) Erhält bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht mit 4 Planstellen und mehr für Staatsanwälte eine Amtszulage nach Anlage 13. Anstatt einer Planstelle für einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter können bei einer Staatsanwaltschaft mit 4 und 5 Planstellen für Staatsanwälte eine Planstelle für einen Ersten Staatsanwalt und bei einer Staatsanwaltschaft mit 6 und mehr Planstellen für Staatsanwälte 2 Planstellen für Erste Staatsanwälte ausgebracht werden.

Besoldungsgruppe R 2

Notariatsdirektor

- als Prüfungsbeauftragter nach § 114 Absatz 7 der Bundesnotarordnung in der ab 1. Januar 2018 geltenden Fassung

Richter am Amtsgericht

- als weiterer aufsichtführender Richter2)

- als der ständige Vertreter eines Direktors3)

Richter am Arbeitsgericht

- als weiterer aufsichtführender Richter2)

- als der ständige Vertreter eines Direktors3)

Richter am Finanzgericht

Richter am Landessozialgericht

Richter am Oberlandesgericht

Richter am Verwaltungsgerichtshof

Richter am Sozialgericht

- als weiterer aufsichtführender Richter2)

- als der ständige Vertreter eines Direktors3)

Vorsitzender Richter am Landgericht4)

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht

Direktor des Amtsgerichts5)

Direktor des Arbeitsgerichts5)

Direktor des Sozialgerichts5)

Vizepräsident des Amtsgerichts6)

Vizepräsident des Arbeitsgerichts6)

Vizepräsident des Landgerichts7)

Vizepräsident des Sozialgerichts6)

Vizepräsident des Verwaltungsgerichts7)

Oberstaatsanwalt

- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht8)

- als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht9)

- als Dezernent bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht

Leitender Oberstaatsanwalt10)

- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht

- als Leiter einer Zweigstelle bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht

Fußnoten
2) An einem Gericht mit 10 und mehr Richterplanstellen. Bei 17 Richterplanstellen und auf je 7 weitere Richterplanstellen kann für weitere aufsichtführende Richter je eine Richterplanstelle der Besoldungsgruppe R 2 ausgebracht werden.
3)  An einem Gericht mit 8 und mehr Richterplanstellen.
4) Erhält als weiterer aufsichtführender Richter an Landgerichten mit 81 und mehr Richterplanstellen sowie am Landgericht Karlsruhe eine Amtszulage nach Anlage 13.
5) An einem Gericht mit 4 und mehr Richterplanstellen; erhält an einem Gericht mit 8 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 13.
6) Als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4; erhält an einem Gericht mit 16 und mehr Richterplanstellen eine Amtszulage nach Anlage 13.
7) Erhält als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 13.
8) Auf je 4 Planstellen für Staatsanwälte kann eine Planstelle für einen Oberstaatsanwalt als Abteilungsleiter ausgebracht werden; erhält als der ständige Vertreter eines Leitenden Oberstaatsanwalts der Besoldungsgruppe R 3 oder R 4 eine Amtszulage nach Anlage 13.
9) Erhält als Hauptabteilungsleiter bei der Staatsanwaltschaft Mannheim oder als Hauptabteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft mit 101 und mehr Planstellen für Staatsanwälte eine Amtszulage nach Anlage 13.
10) Mit bis zu 10 Planstellen für Staatsanwälte; erhält eine Amtszulage nach Anlage 13.

Besoldungsgruppe R 3

Vorsitzender Richter am Finanzgericht1)

Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht

Vorsitzender Richter am Landessozialgericht

Vorsitzender Richter am Oberlandesgericht

Vorsitzender Richter am Verwaltungsgerichtshof

Präsident des Amtsgerichts2)

Präsident des Arbeitsgerichts2)

Präsident des Landgerichts2)

Präsident des Sozialgerichts2)

Präsident des Verwaltungsgerichts2)

Vizepräsident des Amtsgerichts3) 4)

Vizepräsident des Finanzgerichts5)

Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts5)

Vizepräsident des Landessozialgerichts5)

Vizepräsident des Landgerichts3)

Vizepräsident des Oberlandesgerichts5)

Vizepräsident des Verwaltungsgerichts3)

Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs5)

Oberstaatsanwalt

als der ständige Vertreter eines in Besoldungsgruppe R 5 eingestuften Leitenden Oberstaatsanwalts

Leitender Oberstaatsanwalt

- als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht6)

- als Abteilungsleiter bei einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht

Fußnoten
1) Erhält als örtlicher Gerichtsvorstand der Außensenate des Finanzgerichts eine Amtszulage nach Anlage 13.
2) An einem Gericht mit bis zu 40 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt.
3) Als der ständige Vertreter des Präsidenten eines Gerichts mit 81 und mehr Richterplanstellen, einschließlich der Richterplanstellen der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt.
4) Als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 5.
5) Erhält als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 6 eine Amtszulage nach Anlage 13.
6) Mit 11 bis zu 40 Planstellen für Staatsanwälte sowie bei den Staatsanwaltschaften Mosbach und Waldshut-Tiengen.

Besoldungsgruppe R 4

Präsident des Amtsgerichts1)

Präsident des Arbeitsgerichts2)

Präsident des Landgerichts1)

Präsident des Sozialgerichts2)

Präsident des Verwaltungsgerichts1)

Vizepräsident des Landesarbeitsgerichts3)

Vizepräsident des Landessozialgerichts3)

Vizepräsident des Oberlandesgerichts3)

Vizepräsident des Verwaltungsgerichtshofs3)

Leitender Oberstaatsanwalt4)

als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht

Fußnoten
1) An einem Gericht mit 41 bis 80 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt.
2) An einem Gericht mit 41 und mehr Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt.
3) Als der ständige Vertreter eines Präsidenten der Besoldungsgruppe R 8.
4) Mit 41 bis 80 Planstellen für Staatsanwälte.

Besoldungsgruppe R 5

Präsident des Amtsgerichts1)

Präsident des Finanzgerichts2)

Präsident des Landgerichts3)

Präsident des Verwaltungsgerichts3)

Generalstaatsanwalt4)

als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht

Leitender Oberstaatsanwalt5)

als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Landgericht

Fußnoten
1) An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt, sowie am Amtsgericht Stuttgart.
2) An einem Gericht mit bis zu 25 Richterplanstellen im Bezirk.
3) An einem Gericht mit 81 bis 150 Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt.
4) Mit bis zu 100 Planstellen für Staatsanwälte im Bezirk.
5) Mit 81 und mehr Planstellen für Staatsanwälte.

Besoldungsgruppe R 6

Präsident des Amtsgerichts1)

Präsident des Finanzgerichts2)

Präsident des Landesarbeitsgerichts3)

Präsident des Landessozialgerichts3)

Präsident des Landgerichts1)

Präsident des Oberlandesgerichts3)

Präsident des Verwaltungsgerichtshofs3)

Generalstaatsanwalt4)

als Leiter einer Staatsanwaltschaft bei einem Oberlandesgericht

Fußnoten
1) An einem Gericht mit 151 und mehr Richterplanstellen einschließlich der Richterplanstellen der Gerichte, über die der Präsident die Dienstaufsicht führt.
2) An einem Gericht mit 26 und mehr Richterplanstellen im Bezirk.
3) An einem Gericht mit 26 bis 100 Richterplanstellen im Bezirk.
4) Mit 101 und mehr Planstellen für Staatsanwälte im Bezirk.

Besoldungsgruppe R 7

- leer -

 

Besoldungsgruppe R 8

Präsident des Landesarbeitsgerichts1)

Präsident des Landessozialgerichts1)

Präsident des Oberlandesgerichts1)

Präsident des Verwaltungsgerichtshofs1)

Fußnoten
1) An einem Gericht mit 101 und mehr Richterplanstellen im Bezirk.


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem schönen "Ländle" Baden-Württemberg.

Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl beeindruckender Städte (historischer Charme, moderne Highlights). Zu den Top-Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Heidelberg, das Ulmer Münster und das Residenzschloss Ludwigsburg.

Besonders beliebt sind auch die Städte: Freiburg (mit der legendären Altstadt), die Lichtentaler Allee in Baden-Baden, das Fischerviertel in Ulm sowie die Fachwerkidylle in Esslingen und die Altstadt mit schönen Fachwerkhäusern in Mosbach.

Im Portal urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie weitere Infos zu Städten & Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg:

- Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar
- Ulm (mit dem Ulmer Münster mit dem höchsten Kirchturm der Welt und
- das malerische Fischerviertel.Ludwigsburg: Berühmt für das prunkvolle Residenzschloss Ludwigsburg mit Schlossgarten und Märchengarten.

Freiburg im Breisgau
Das „Tor zum Schwarzwald“ bietet eine schöne Altstadt, das Freiburger Münster und die typischen Bächle.

Baden-Baden
Bekannt als Kurstadt mit der Lichtentaler Allee, dem Casino und den Thermen.

- Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer.

- Stuttgart
Landeshauptstadt mit der Mercedes-Benz Welt, dem Porsche Museum und der Wilhelma.

- Konstanz
Größte Stadt am Bodensee mit historischem Konzilgebäude und Nähe zur Insel Mainau.

- Rottweil
Älteste Stadt von Baden-Württemberg mit mittelalterlichem Stadtbild und dem Testturm.

- Schwäbisch Hall
Malerische Kleinstadt mit historischem Marktplatz, Großcomburg und der Kunsthalle Würth.

Zusätzlich sind Ausflüge in den Schwarzwald beliebt für Familien und Senioren www.urlaubsverzeichnis-online.de

Weitere Sehenswürdigkeiten sind
Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mannheim mit einer der schönsten Parkanlagen Europas - dem Luisenpark - , sehr anerkannt ist die Pop-Akademie in Mannheim, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, in Stuttgart finden Sie auch die Wilhelma - Zoo und Garten in einem - Schloss Heidelberg mit dem einzigartigen Blick auf das Neckartal, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. 


Startseite | Kontakt | Impressum | Datenschutz
www.besoldung-baden-wuerttemberg.de © 2026