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Verordnung des Innenministeriums über die Einrichtung von Laufbahnen
(Laufbahnverordnung-Innenministerium - LVO-IM -)
vom 9. Juli 2013, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15.03.2022 (GBl. S. 187)
Inhaltsverzeichnis
ABSCHNITT 1
Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Verwaltungsdienstes
§ 2 Laufbahnbefähigung für den mittleren Verwaltungsdienst
§ 3 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst
§ 4 Laufbahnbefähigung für den höheren Verwaltungsdienst
ABSCHNITT 2
Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes im Verfassungsschutz
§ 6 Erwerb der Laufbahnbefähigung
ABSCHNITT 3
Laufbahn des höheren stenografischen Dienstes in der Parlamentsverwaltung
§ 8 Erwerb der Laufbahnbefähigung
Abschnitt 4
Laufbahnen des gehobenen und höheren informationstechnischen Dienstes
§ 10 Einrichtung von Laufbahnen
§ 11 Laufbahnbefähigung für den gehobenen informationstechnischen Dienst
§ 12 Laufbahnbefähigung für den höheren informationstechnischen Dienst
ABSCHNITT 5
Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes
§ 15 Laufbahnbefähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
§ 16 Probezeit im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst
§ 17 Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
§ 18 Laufbahnbefähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst
§ 19 Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst
§ 20 Aufstieg in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst
ABSCHNITT 6
Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren technischen Dienstes bei der Polizei sowie des höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienstes bei der Polizei
§ 21 Einrichtung von Laufbahnen
ABSCHNITT 7
Laufbahnen des mittleren und gehobenen Abschiebungshaftvollzugsdienstes
§ 25 Laufbahnbefähigung für den mittleren Abschiebungshaftvollzugsdienst
§ 26 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Abschiebungshaftvollzugsdienst
ABSCHNITT 8
Laufbahn des gehobenen Dienstes im digitalen Verwaltungsmanagement
§ 29 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst im digitalen Verwaltungsmanagement
ABSCHNITT 9
Schlussbestimmungen
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem schönen "Ländle" Baden-Württemberg. Sehenswürdigkeiten sind vor allem Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, Schloss Heidelberg, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. |
Red 20220101