Verordnung des Innenministeriums über die Einrichtung von Laufbahnen (Laufbahnverordnung-Innenministerium - LVO-IM -): Übersicht

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Verordnung des Innenministeriums über die Einrichtung von Laufbahnen
(Laufbahnverordnung-Innenministerium - LVO-IM -)

vom 9. Juli 2013, zuletzt geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15.03.2022 (GBl. S. 187)

Inhaltsverzeichnis

 

ABSCHNITT 1
Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Verwaltungsdienstes

§ 1 Geltungsbereich

§ 2 Laufbahnbefähigung für den mittleren Verwaltungsdienst

§ 3 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Verwaltungsdienst 

§ 4 Laufbahnbefähigung für den höheren Verwaltungsdienst 

§ 5 Aufstieg

 

ABSCHNITT 2
Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren Dienstes im Verfassungsschutz

§ 6 Erwerb der Laufbahnbefähigung 

§ 7 Aufstieg

 

ABSCHNITT 3
Laufbahn des höheren stenografischen Dienstes in der Parlamentsverwaltung

§ 8 Erwerb der Laufbahnbefähigung

 

Abschnitt 4
Laufbahnen des gehobenen und höheren informationstechnischen Dienstes

§ 9 Geltungsbereich 

§ 10 Einrichtung von Laufbahnen

§ 11 Laufbahnbefähigung für den gehobenen informationstechnischen Dienst

§ 12 Laufbahnbefähigung für den höheren informationstechnischen Dienst

§ 13 Aufstieg

 

ABSCHNITT 5
Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren feuerwehrtechnischen Dienstes 

§ 14 Geltungsbereich 

§ 15 Laufbahnbefähigung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst 

§ 16 Probezeit im mittleren feuerwehrtechnischen Dienst 

§ 17 Laufbahnbefähigung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst 

§ 18 Laufbahnbefähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst

§ 19 Aufstieg in den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst

§ 20 Aufstieg in den höheren feuerwehrtechnischen Dienst

 

ABSCHNITT 6
Laufbahnen des mittleren, gehobenen und höheren technischen Dienstes bei der Polizei sowie des höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienstes bei der Polizei

§ 21 Einrichtung von Laufbahnen

§ 22 Erwerb der Laufbahnbefähigung für den mittleren, gehobenen und höheren technischen Dienst bei der Polizei

§ 23 Erwerb der Laufbahnbefähigung für den höheren geistes- und sozialwissenschaftlichen Dienst bei der Polizei 

§ 24 Aufstieg

 

ABSCHNITT 7
Laufbahnen des mittleren und gehobenen Abschiebungshaftvollzugsdienstes

§ 25 Laufbahnbefähigung für den mittleren Abschiebungshaftvollzugsdienst

§ 26 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Abschiebungshaftvollzugsdienst 

 

ABSCHNITT 8
Laufbahn des gehobenen Dienstes im digitalen Verwaltungsmanagement 

§ 27 Geltungsbereich

§ 28 Einrichtung der Laufbahn

§ 29 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst im digitalen Verwaltungsmanagement 

 

ABSCHNITT 9
Schlussbestimmungen

§ 30 Inkrafttreten 


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- Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar
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Freiburg im Breisgau
Das „Tor zum Schwarzwald“ bietet eine schöne Altstadt, das Freiburger Münster und die typischen Bächle.

Baden-Baden
Bekannt als Kurstadt mit der Lichtentaler Allee, dem Casino und den Thermen.

- Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer.

- Stuttgart
Landeshauptstadt mit der Mercedes-Benz Welt, dem Porsche Museum und der Wilhelma.

- Konstanz
Größte Stadt am Bodensee mit historischem Konzilgebäude und Nähe zur Insel Mainau.

- Rottweil
Älteste Stadt von Baden-Württemberg mit mittelalterlichem Stadtbild und dem Testturm.

- Schwäbisch Hall
Malerische Kleinstadt mit historischem Marktplatz, Großcomburg und der Kunsthalle Würth.

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Red 20220101

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