Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Baden-Württemberg - Übersicht

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Landesbesoldungsgesetz (LBesG) Baden-Württemberg
Stand: 09. November 2010 

 

1. Abschnitt Allgemeine Vorschriften

 

§ 1  Geltungsbereich

§ 2  Gleichstellungsbestimmung

§ 3  Regelung durch Gesetz

§ 4  Anspruch auf Besoldung

§ 5  Zahlungsweise

§ 6  Verjährung von Ansprüchen

§ 7  Besoldung bei mehreren Hauptämtern

§ 8  Besoldung bei Teilzeitbeschäftigung

§ 9  Besoldung bei begrenzter Dienstfähigkeit

§ 10  Verminderung der Besoldung bei Gewährung einer Versorgung durch eine zwischenstaatliche oder überstaatliche Einrichtung

§ 11  Verlust der Besoldung bei schuldhaftem Fernbleiben vom Dienst

§ 12  Anrechnung anderer Einkünfte auf die Besoldung

§ 13  Anrechnung von Sachbezügen auf die Besoldung

§ 14  Abtretung von Bezügen, Verpfändung, Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht

§ 15  Rückforderung von Bezügen

§ 16  Anpassung der Besoldung

§ 17  Versorgungsrücklage

§ 18  Dienstlicher Wohnsitz

§ 19  Aufwandsentschädigungen

2. Abschnitt: Grundgehälter, Leistungsbezüge an Hochschulen
1. Unterabschnitt: Allgemeine Grundsätze

§ 20  Grundsatz der funktionsgerechten Besoldung

§ 21  Bestimmung des Grundgehalts nach dem Amt

§ 22  Besoldungsanspruch bei Verleihung eines anderen Amtes

§ 23  Besondere Eingangsbesoldung

§ 24  Eingangsämter für Beamte

§ 25  Abweichende Eingangsämter

§ 26  Beförderungsämter

§ 27  Obergrenzen für Beförderungsämter

2. Unterabschnitt: Vorschriften für Beamte der Landesbesoldungsordnungen A und B

§ 28  Landesbesoldungsordnungen A und B

§ 29  Amtsbezeichnungen

§ 30  Ämter der Leiter von unteren Verwaltungsbehörden sowie von allgemeinbildenden oder beruflichen Schulen

§ 31  Bemessung des Grundgehalts in der Landesbesoldungsordnung A

§ 32  Berücksichtigungsfähige Zeiten

§ 33  Öffentlich-rechtliche Dienstherrn

§ 34  Nicht zu berücksichtigende Dienstzeiten

3. Unterabschnitt: Vorschriften für Richter und Staatsanwälte

§ 35  Landesbesoldungsordnung R

§ 36  Bemessung des Grundgehalts in der Landesbesoldungsordnung R

4. Unterabschnitt: Vorschriften für Hochschullehrer sowie hauptberufliche Leiter und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen

§ 37  Landesbesoldungsordnung W

§ 38  Leistungsbezüge

§ 39  Vergaberahmen und Besoldungsdurchschnitte

3. Abschnitt: Familienzuschlag

§ 40  Grundlage des Familienzuschlags

§ 41  Familienzuschlag

§ 42  Änderung des Familienzuschlags

4. Abschnitt: Zulagen, Vergütungen, Zuschläge
1. Unterabschnitt: Amtszulagen und Strukturzulage

§ 43  Amtszulagen

§ 44  Amtszulage für die Leiter von besonders großen und besonders bedeutenden unteren Verwaltungsbehörden sowie die Leiter von Mittel- und Oberbehörden

§ 45  Amtszulage für die Leiter von Gerichten mit Register- oder Grundbuchzuständigkeit

§ 46  Strukturzulage

2. Unterabschnitt: Stellenzulagen

§ 47  Stellenzulagen

§ 48  Zulage für Beamte mit vollzugspolizeilichen Aufgaben

§ 49  Zulage für Beamte der Feuerwehr

§ 50  Zulage für Beamte bei Justizvollzugseinrichtungen und Psychiatrischen Krankenanstalten

§ 51  Zulage für Beamte in abgeschlossenen Vorführbereichen der Gerichte

§ 52  Zulage für Beamte im Auendienst der Steuerverwaltung

§ 53  Zulage für Beamte als fliegendes Personal

§ 54  Zulage für Beamte an Theatern

§ 55  Zulage für die Verwendung bei obersten Behörden des Bundes oder eines anderen Landes

§ 56  Zulage für Beamte im Krankenpflegedienst

§ 57  Weitere Stellenzulagen

3. Unterabschnitt: Andere Zulagen

§ 58  Zulagen für Hochschuldozenten

§ 59  Zulage für Juniorprofessoren und Juniordozenten

§ 60  Forschungs- und Lehrzulage für Hochschullehrer

§ 61  Funktionszulagen für die Wahrnehmung von Leitungsaufgaben im Großforschungsbereich des KIT

§ 62  Zulage für Professoren als Richter

§ 63  Zulagen für besondere Erschwernisse

§ 64  Ausgleichszulage für den Wegfall von Stellenzulagen

4. Unterabschnitt: Vergütungen

§ 65  Mehrarbeitsvergütung

§ 66  Sitzungsvergütung

§ 67  Vollstreckungsvergütung

§ 68  Vergütung für Gerichtsvollzieher

5. Unterabschnitt: Zuschläge und sonstige Besoldungsbestandteile

§ 69  Zuschlag bei Altersteilzeit

§ 70  Ausgleich bei vorzeitiger Beendigung der Altersteilzeit

§ 71  Ausgleichszahlung zur Abgeltung von Arbeitszeitguthaben

§ 72  Zuschlag bei begrenzter Dienstfähigkeit

§ 73  Zuschlag bei Hinausschiebung der Altersgrenze

§ 74  Zuschlag bei Teilzeitbeschäftigung bei Hinausschiebung der Altersgrenze

§ 75  Sonderzuschläge zur Sicherung der Funktions- und Wettbewerbsfähigkeit

§ 76  Leistungsprämien

§ 77  Fahrkostenersatz für Fahrten zwischen Wohnung und Dienststätte

5. Abschnitt: Auslandsbesoldung

§ 78  Auslandsbesoldung

6. Abschnitt: Anwärterbezüge

§ 79  Anwärterbezüge

§ 80  Bezüge des Anwärters nach Ablegung der Laufbahnprüfung

§ 81  Anwärtersonderzuschläge

§ 82  Unterrichtsvergütung für Lehramtsanwärter

§ 83  Anrechnung anderer Einkünfte

§ 84  Kürzung der Anwärterbezüge

7. Abschnitt: Vermögenswirksame Leistungen

§ 85  Vermögenswirksame Leistungen

§ 86  Anlage der Vermögenswirksamen Leistungen

8. Abschnitt: Sonstige Vorschriften

§ 87  Zuwendungen aus Gründen der Fürsorge

§ 88  Unterhaltsbeihilfe für Auszubildende in öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnissen

§ 89  Einrichtung und Bewirtschaftung von Planstellen und anderen Stellen

§ 90  Zuordnung zu Ämtern nach der Zahl der Einwohner

§ 91  Zuordnung zu Ämtern nach schul- und hochschulstatistischen Merkmalen

§ 92  Ämter bei Absinken der Schülerzahl

§ 93  Ämter der Leiter von Schulen besonderer Art und von Schulverbänden

§ 94  Ämter Direktor und Professor in den Besoldungsgruppen B 2 und B 3

§ 95  Dienstordnungsmäßig Angestellte

9. Abschnitt: Übergangs- und Schlussvorschriften
1. Unterabschnitt: Übergangsbestimmungen zu früheren Gesetzen

§ 96  Übergangsbestimmungen zum Professorenbesoldungsreformgesetz

§ 97  Übergangsbestimmungen zum Zweiten Gesetz zur Umsetzung der Föderalismusreform im Hochschulbereich

2. Unterabschnitt: Übergangsbestimmungen zu diesem Gesetz

§ 98  Überleitung in die Landesbesoldungsordnungen A, B, R und W

§ 99  Überleitung für vorhandene Ämter der Bundesbesoldungsordnung C

§ 100  Einordnung der vorhandenen Beamten und Richter der Besoldungsordnungen A und R in die Stufen der neuen Grundgehaltstabellen

§ 101  Sonstige Übergangsregelungen

§ 102  Fortgeltung von Rechtsverordnungen

§ 103  Übergangsweise Fortgeltung aufgehobener Rechtsverordnungen

3. Unterabschnitt: Schlussvorschriften

§ 104  Erhöhung der Grundgehälter in den Besoldungsgruppen W 2 und W 3 sowie der Besoldungsdurchschnitte durch dieses Gesetz

§ 105  Künftig wegfallende Ämter

§ 106  Erlass von Verwaltungsvorschriften


Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg

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Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl beeindruckender Städte (historischer Charme, moderne Highlights). Zu den Top-Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Heidelberg, das Ulmer Münster und das Residenzschloss Ludwigsburg.

Besonders beliebt sind auch die Städte: Freiburg (mit der legendären Altstadt), die Lichtentaler Allee in Baden-Baden, das Fischerviertel in Ulm sowie die Fachwerkidylle in Esslingen und die Altstadt mit schönen Fachwerkhäusern in Mosbach.

Im Portal urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie weitere Infos zu Städten & Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg:

- Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar
- Ulm (mit dem Ulmer Münster mit dem höchsten Kirchturm der Welt und
- das malerische Fischerviertel.Ludwigsburg: Berühmt für das prunkvolle Residenzschloss Ludwigsburg mit Schlossgarten und Märchengarten.

Freiburg im Breisgau
Das „Tor zum Schwarzwald“ bietet eine schöne Altstadt, das Freiburger Münster und die typischen Bächle.

Baden-Baden
Bekannt als Kurstadt mit der Lichtentaler Allee, dem Casino und den Thermen.

- Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer.

- Stuttgart
Landeshauptstadt mit der Mercedes-Benz Welt, dem Porsche Museum und der Wilhelma.

- Konstanz
Größte Stadt am Bodensee mit historischem Konzilgebäude und Nähe zur Insel Mainau.

- Rottweil
Älteste Stadt von Baden-Württemberg mit mittelalterlichem Stadtbild und dem Testturm.

- Schwäbisch Hall
Malerische Kleinstadt mit historischem Marktplatz, Großcomburg und der Kunsthalle Würth.

Zusätzlich sind Ausflüge in den Schwarzwald beliebt für Familien und Senioren www.urlaubsverzeichnis-online.de

Weitere Sehenswürdigkeiten sind
Burg Hohenzollern, Bodensee, Europa-Park in Rust, Lichtentaler Allee in Baden-Baden, Mannheim mit einer der schönsten Parkanlagen Europas - dem Luisenpark - , sehr anerkannt ist die Pop-Akademie in Mannheim, Mercedes-Benz Museum in Stuttgart, in Stuttgart finden Sie auch die Wilhelma - Zoo und Garten in einem - Schloss Heidelberg mit dem einzigartigen Blick auf das Neckartal, Schluchsee, Schwäbische Alb, Schwarzwald, Titisee und das Ulmer Münster. 


Red 20221102

 

 

 

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