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Zur Übersicht der Laufbahnverordnung (Innenministerium) von Baden-Württemberg
§ 29 Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst im digitalen Verwaltungsmanagement
(1) Die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst im digitalen Verwaltungsmanagement erwirbt, wer den Vorbereitungsdienst nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für den gehobenen Dienst im digitalen Verwaltungsmanagement erfolgreich abgeschlossen und die Laufbahnprüfung bestanden hat.
(2) Die Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst im digitalen Verwaltungsmanagement erwirbt auch, wer einen nach § 15 Absatz 1 Nummer 2 LBG geforderten Abschluss in einem Studiengang nachweist, der für eine Verwendung im digitalen Verwaltungsmanagement geeignet ist, sowie anschließend
1. eine dreijährige Berufstätigkeit nach Maßgabe des Absatzes 3 oder
2. eine zwölfmonatige laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung nach Maßgabe des Absatzes 4 absolviert hat.
(3) Die dreijährige Berufstätigkeit nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe b LBG muss
1. nach Abschluss eines Studiums nach Absatz 2 geleistet worden sein,
2. nach Art, Bedeutung und Schwierigkeit den Anforderungen der Laufbahn des gehobenen Dienstes im digitalen Verwaltungsmanagement vergleichbar sein und
3. im Hinblick auf die Aufgaben der angestrebten Laufbahn die Fähigkeit zu fachlich selbständiger Berufsausübung vermitteln.
Ein Jahr der Tätigkeit soll auf eine Beschäftigung im öffentlichen Dienst entfallen.
(4) Die laufbahnqualifizierende Zusatzausbildung nach § 16 Absatz 1 Nummer 2 Buchstabe a LBG erfolgt als Trainee-Programm in einem Beschäftigtenverhältnis im öffentlichen Dienst. Es soll die Bewerberin oder den Bewerber mit der Organisation, den Aufgaben und der Arbeitsweise der Verwaltung und insbesondere mit den besonderen Anforderungen des digitalen Verwaltungsmanagements vertraut machen und sie oder ihn in die Lage versetzen, sich in angemessener Zeit auch in solche Tätigkeiten einzuarbeiten, für die eine Vorbildung nicht im erforderlichen Maße besteht. Das Trainee-Programm vermittelt zusätzliche, über die Vorbildung hinausgehende Kenntnisse und Fähigkeiten, die zur selbständigen Wahrnehmung der Aufgaben im gehobenen Dienst im digitalen Verwaltungsmanagement befähigen, insbesondere auf folgenden Gebieten:
1. Technische Dimensionen der Digitalisierung,
2. Verwaltungsmanagement,
3. rechtliche Grundlagen der Verwaltung,
4. Steuerung von Digitalisierungsvorhaben.
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