Baden-Württemberg: Familienzuschag ab 01.12.2022

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Familienzuschlag Baden-Württemberg 
 
Gültig ab 1. Dezember 2022 (Monatsbetrag in Euro)

Ehebezogener Teil des Familienzuschlags 158,00
   
Kinderbezogener Teil des Familienzuschlags  
für das erste und zweite Kind jeweils 138,84
für das dritte und jedes weitere Kind 750,44
   
Anrechnungsbetrag nach § 40 Satz 3 72,53
   

 

Der kinderbezogen Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das erste zu berücksichtigende Kind

– in den Besoldungsgruppen A 7 bis A 10 um 50,00 Euro

– in den Besoldungsgruppen A 11 bis A 13 um 25,00 Euro

Der kinderbezogene Teil des Familienzuschlags erhöht sich für das zweite zu berücksichtigende Kind abhängig von der Besoldungsgruppe und der Stufe des Grundgehalts nach Maßgabe nachstehender Tabelle (Monatsbeträge in Euro ):

 

Besoldungsgruppe      
Stufe
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
A7 450,00 434,49 418,99 403,48  387,97  376,89  365,82  354,74    
A8 436,53 416,65 396,78 376,91 357,03  343,78 330,53  317,28  304,04  
A9 406,99 385,77 364,57 343,36 322,15  307,57 292,98  278,40 263,82  
A10 364,35 337,18 310,01 282,83 255,65 237,22 218,69 200,15
181,62  
A11 302,73 274,88 246,94 218,46 189,97 170,97 151,72  132,35  112,97 93,60
A12   212,17 189,53 155,37 120,73  97,63 74,54  51,45 28,35 5.25
A13     99,66 62,25 24,84          
A14     46,46              
                     
R 1 80,87  61,17 10,37              

 


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