|
BEHÖRDEN-ABO mit 3 Ratgebern für nur 25,00 Euro: Wissenswertes für Beamtinnen und Beamte, Beamten-versorgungsrecht (Bund/Länder) sowie Beihilferecht in Bund und Ländern. Alle drei Ratgeber sind übersichtlich gegliedert und erläutern auch komplizierte Sachverhalte verständlich (auch für Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Baden-Württemberg geeignet). Das BEHÖRDEN-ABO >>> kann hier bestellt werden ACHTUNG Neue Broschüre zum vorbestellen: Teilweise 5-stellige Nachzahlungen für Beamtinnen & Beamte in Bund und Ländern durch Neuordnung der amtsangemessen Alimentation >>>zur (Vor)Bestellung |
PDF-SERVICE: 10 Bücher bzw. eBooks zu wichtigen Themen für Beamte und dem Öff. Dienst Zum Komplettpreis von 15 Euro im Jahr können Sie zehn Bücher als eBook herunterladen, auch für Beschäftigte des Landes Baden-Württemberg geeignet: die Bücher behandeln Beamtenrecht, Besoldung, Beamtenversor-gung, Beihilfe, Rund ums Geld, Nebentätigkeitsrecht, Frauen im öffentlichen Dienst. und Berufseinstieg im öffentlichen Dienst. Man kann die eBooks herunterladen, ausdrucken und lesen >>>mehr Informationen |
Besoldungstabellen für Beamtinnen und Beamte
des Landes Baden-Württemberg ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012
Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform wurde den Ländern ab dem 1. September 2006 die eigenständige Regelungskompetenz für die Besoldung, die Laufbahnen und die Beamtenversorgung übertragen. Baden-Württemberg hat dies genutzt und ab 1.1.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. In diesem Gesetz hat Baden-Württemberg viele der als Gesetz oder Rechtsverordnung bestehenden Vorschriften zusammengeführt. Bei der A-Besoldung entfiel der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter der Beamten künftig für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Zeiten mit dienstlicher Erfahrung (Erfahrungszeiten). Für die Besoldungsanpassung im Jahr 2012 liegt bislang lediglich ein Beschluss der Landesregierung vom 11.11.2011 vor, wonach die Anpassung der Besoldung und Versorgung in 2012 in Höhe von 1,2 Prozent nicht – wie im Tarifbereich zum 1.1.2012, sondern für die Besoldungsgruppen bis A 10 erst zum 1.3.2012 und für die übrigen zum 1.8.2012 erfolgen soll. Anschließend wird das Grundgehalt um 17 Euro (bei Anwärtern um 6 Euro) aufgestockt. Die um 0,7 Prozentpunkte verminderte Besoldungsanpassung ist dem Umstand geschuldet, dass die Erhöhung in 2011 2,0 Prozent statt 1,5 Prozent betrug. Somit waren 0,5 Prozent bereits in der Tabelle 2011 vorhanden, die restliche Minderung um 0,2 Prozent erfolgt wegen der Wiederaufnahme der Versorgungsrücklage.
Mehr Informationen zur Besoldung in Baden-Württemberg finden Sie auf dieser Website: www.besoldung-baden-wuerttemberg.de
Besoldungstabelle A – ab 1.3.2012 bzw. 1.8.2012* (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
* Gültig ab 1.3.2012 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 10
* Gültig ab 1.8.2012 für die Besoldungsgruppen A 11 bis A 16
Familienzuschlag – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Besoldungstabelle B – ab 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Besoldungstabelle C – ab 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Besoldungstabelle W – ab 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)
Besoldungstabelle R – ab 1.8.2012 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Anwärtergrundbetrag – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 1.3.2012 (Monatsbeträge in Euro)
![]() |
|
Urlaub und Freizeit in den schönsten Regionen und Städten von Deutschland, z.B. Baden-Württemberg Sehnsucht nach Urlaub und dem richtigen Urlaubsquartier, ganz gleich ob Hotel, Gasthof, Pension, Appartement, Bauernhof, Reiterhof oder sonstige Unterkunft. Die Website www.urlaubsverzeichnis-online.de bietet mehr als 6.000 Gastgeber in Deutschland, Österreich, Schweiz oder Italien, u.a. auch Gastgeber aus dem schönen "Ländle" Baden-Württemberg. Baden-Württemberg bietet eine Vielzahl beeindruckender Städte (historischer Charme, moderne Highlights). Zu den Top-Sehenswürdigkeiten zählen das Schloss Heidelberg, das Ulmer Münster und das Residenzschloss Ludwigsburg. Besonders beliebt sind auch die Städte: Freiburg (mit der legendären Altstadt), die Lichtentaler Allee in Baden-Baden, das Fischerviertel in Ulm sowie die Fachwerkidylle in Esslingen und die Altstadt mit schönen Fachwerkhäusern in Mosbach. Im Portal urlaubsverzeichnis-online.de finden Sie weitere Infos zu Städten & Sehenswürdigkeiten in Baden-Württemberg: - Heidelberg (bekannt für das romantische Schloss Heidelberg und die historische Altstadt am Neckar Freiburg im Breisgau Baden-Baden - Esslingen am Neckar (beeindruckt mit einer historischen Altstadt, zahlreichen Fachwerkhäusern und einer Stadtmauer. - Stuttgart - Konstanz - Rottweil - Schwäbisch Hall Zusätzlich sind Ausflüge in den Schwarzwald beliebt für Familien und Senioren www.urlaubsverzeichnis-online.de Weitere Sehenswürdigkeiten sind |