Baden-Württemberg: Besoldungstabellen ab 01.07.2013 / 2014

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Baden-Württemberg – Besoldungsrecht

Die Besoldung wird durch Gesetz und danach ergangenen Rechtsverordnungen geregelt. Im Rahmen der Föderalismusreform hat Baden-Württemberg ab 01.01.2011 ein eigenes Landesbesoldungsgesetz erlassen. Bei der A-Besoldung entfiel der Aufstieg nach Dienstaltersstufen, so dass das Lebensalter der Beamten künftig für die Höhe der Besoldung keine Rolle mehr spielt. Maßgebend für das Aufsteigen in den Stufen der A-Besoldung sind nur noch Zeiten mit dienstlicher Erfahrung (Erfahrungszeiten).

Übertragung des Tarifergebnisses im TV-L 2013/2014 auf die Landesbeamten

Der Landtag hat das Gesetz zur Anpassung der Besoldung und Versorgung für die Jahre 2013 und 2014 beschlossen (Drucksache 15/3572). Danach wird das Tarifergebnis bis zur Besoldungsgruppe A 9 – unter Berücksichtigung der Versorgungsrücklagen von 0,2 Prozentpunkten – inhaltsgleich übertragen, aber jeweils mit einer Zeitverzögerung von sechs Monaten. Für höhere Besoldungsgruppen gibt es die Erhöhungen noch später:
- Beamtinnen/Beamte der BesGr A 10 und A 11 zum 1. Oktober 2013,
- für die übrigen Besoldungsgruppen erst zum 1. Januar 2014.

Der zweite Erhöhungsschritt dieser Besoldungsrunde ist dann für
- A 9 zum 1. Juli 2014,
- für A 10 und A 11 zum 1. Oktober 2014
- und für die übrigen Besoldungsgruppen zum 1. Januar 2015 vorgesehen.

Die ab 1.1.2014 in Kraft tretenden Besoldungstabellen finden Sie in der Neuauflage dieses Ratgebers, der Anfang 2014 vorliegen wird.

Besoldungstabelle A – ab 01.07.2013* (Monatsbeträge in Euro)

* Gültig ab 1. Juli 2013 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9, ab 1. Oktober 2013 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 und ab 1. Januar 2014 für die übrigen Besoldungsgruppen

Familienzuschlag – ab 01.07.2013* (Monatsbeträge in Euro)

* Gültig ab 1. Juli 2013 für die Besoldungsgruppen A 5 bis A 9 und die Anwärter, ab 1. Oktober 2013 für die Besoldungsgruppen A 10 und A 11 und ab 1. Januar 2014 für die übrigen Besoldungsgruppen

Besoldungstabelle B – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle C – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle W – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Besoldungstabelle R – ab 01.08.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Anwärtergrundbetrag – ab 01.07.2013 (Monatsbeträge in Euro)

Strukturzulage (§ 46 LBesGBW) – ab 01.03.2012 (Monatsbeträge in Euro)

Die Besoldungstabellen für Baden-Württemberg aktualisieren wir jeweils im Internet: www.besoldung-baden-wuerttemberg.de 


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