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Landespersonalvertretungsgesetz von Baden-Württemberg - Übersicht
Für Beamtinnen und Beamte sowie Tarifkräfte des Landes Baden-Württemberg gelten für die Personalvertretung eigenständige Regelungen. Die wichtigsten Fragen zum Personalvertretungsrechts sind im Landespersonalvertretungsgesetz geregelt. Eine aktuelle Fassung des Personalvertretungsgesetzes von Baden-Württemberg finden Sie hier:
ERSTER TEIL - Allgemeine Vorschriften
ZWEITER TEIL - Der Personalrat
1. ABSCHNITT - Wahl und Zusammensetzung
§ 13 Erleichterte Voraussetzungen für die Wählbarkeit
§ 14 Bildung von Personalräten, Zahl der Mitglieder
§ 15 Vertretung nach Gruppen und Geschlechtern
§ 18 Zusammensetzung des Personalrates nach Beschäftigungsarten
§ 19 Zeitpunkt der Personalratswahlen
§ 20 Bestellung des Wahlvorstands durch den Personalrat
§ 21 Personalversammlung zur Wahl des Wahlvorstands
§ 22 Bestellung des Wahlvorstands durch den Dienststellenleiter
§ 24 Freiheit der Wahl, Kosten
2. ABSCHNITT - Amtszeit
§ 27 Vorzeitige Neuwahl von Gruppenvertretern
§ 28 Ausschluß einzelner Mitglieder und Auflösung des Personalrats
§ 29 Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat
§ 30 Ruhen der Mitgliedschaft im Personalrat
3. ABSCHNITT - Geschäftsführung
§ 33 Zuwahl von Mitgliedern in den Vorstand
§ 34 Anberaumung der Sitzungen
§ 35 Gemeinsame Aufgaben von Personalrat, Richterrat und Staatsanwaltsrat
§ 36 Durchführung von Sitzungen
§ 37 Teilnahme der Gewerkschaften
§ 39 Grundsatz der gemeinsamen Beratung und getrennten Beschlußfassung
§ 46 Verbot der Beitragserhebung
4. ABSCHNITT - Rechtsstellung der Personalratsmitglieder
§ 48 Schutz des Arbeitsplatzes
DRITTER TEIL - Die Personalversammlung
§ 50 Tätigkeitsbericht des Personalrats
§ 51 Durchführung der Personalversammlungen
§ 52 Aufgaben der Personalversammlung
VIERTER TEIL - Gesamtpersonalrat und Stufenvertretungen
§ 55 Bezirkspersonalrat und Hauptpersonalrat (Stufenvertretungen)
FÜNFTER TEIL - Ausbildungspersonalrat
SECHSTER TEIL - Jugend- und Auszubildendenvertretung und Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 58 Wahlberechtigung, Wählbarkeit
§ 61 Aufgaben der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 62 Schutz der Mitglieder der Jugend- und Auszubildendenvertretung
§ 63 Jugend- und Auszubildendenversammlung
§ 64 Gesamt-Jugend- und Auszubildendenvertretung
SIEBENTER TEIL - Datenschutz
ACHTER TEIL - Beteiligung des Personalrats
1. ABSCHNITT - Allgemeines
§ 66 Zusammenarbeit zwischen Dienststelle und Personalvertretung
§ 67 Allgemeine Grundsätze für die Behandlung der Beschäftigten
§ 68 Allgemeine Aufgaben der Personalvertretung
2. ABSCHNITT - Formen und Verfahren der Mitbestimmung und Mitwirkung
§ 69 Verfahren der Mitbestimmung
§ 74 Durchführung von Entscheidungen
3. ABSCHNITT - Angelegenheiten, in denen der Personalrat zu beteiligen ist
§ 75 Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Beamten
§ 76 Mitbestimmung in Personalangelegenheiten der Arbeitnehmer
§ 78 Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
§ 79 Mitbestimmung in sonstigen Angelegenheiten
§ 81 Besondere Gruppen von Beschäftigten
§ 82 Verweigerung der Zustimmung des Personalrats
§ 83 Arbeitsplatzschutzangelegenheiten
§ 84 Verhältnis zu anderen Beteiligungsrechten
NEUNTER TEIL - Zuständigkeit des Personalrats, des Gesamtpersonalrats und der Stufenvertretungen
ZEHNTER TEIL - Gerichtliche Entscheidungen
ELFTER TEIL - Vorschriften für die Behandlung von Verschlußsachen
ZWÖLFTER TEIL - Besondere Vorschriften für die Justizverwaltung
DREIZEHNTER TEIL - Besondere Vorschriften für die Polizei und für das Landesamt für Verfassungsschutz
§ 91 Landesamt für Verfassungsschutz
VIERZEHNTER TEIL - Besondere Vorschriften für Dienststellen, die bildenden, wissenschaftlichen und künstlerischen Zwecken dienen
§ 92 Besondere Vorschriften für Lehrer an allgemeinbildenden und beruflichen Schulen
§ 93 Personalvertretungen im Schulbereich
§ 94 Besondere Vorschriften für Lehre und Forschung
§ 94 a Besondere Vorschriften für Beschäftigte an Hochschulen mit Aufgaben an einem Universitätsklinikum
§ 94 b Besondere Vorschriften für die Universitätsklinika
§ 94 c Besondere Vorschriften für die Führungsakademie Baden-Württemberg
§ 95 Besondere Vorschriften für Theater und Orchester
FÜNFZEHNTER TEIL - Besondere Vorschriften für die Forstverwaltung und die Verwaltung für Flurneuordnung und Landentwicklung
§ 97 a Verband der Teilnehmergemeinschaften Baden-Württemberg
SECHZEHNTER TEIL - Südwestrundfunk
§ 103 Besondere Gruppen von Beschäftigten
SIEBZEHNTER TEIL - Schlußvorschriften
§ 106 Übergangspersonalrat, Regelungen für Umbildungen von Dienststellen
§ 107 Wahlordnung, Verwaltungsvorschriften