Landesbeamtengesetz Baden-Württemberg: § 168 Inkrafttreten

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§ 168 Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. September 1962 in Kraft. (Satz 2 nicht abgedruckt) 

1Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 1. August 1962. 


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