Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Beamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg: § 107 Ruhegehalt und Übergangsgeld aufgrund von Übergangsregelungen im Besoldungsrecht

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§ 107 Ruhegehalt und Übergangsgeld aufgrund von Übergangsregelungen im Besoldungsrecht

(1) Ruhegehaltfähige Bezüge im Sinne des § 19 Abs. 1 sind
1. Zuschüsse zum Grundgehalt von Professoren der Besoldungsordnung C nach § 96 Abs. 1 LBesGBW, soweit sie für ruhegehaltfähig erklärt wurden,
2. die Überleitungszulage nach § 101 Abs. 1 LBesGBW, soweit sie ruhegehaltfähige Bezüge im Sinne dieses Gesetzes ersetzt und
3. die Ausgleichszulage nach § 101 Abs. 2 LBesGBW, soweit sie ruhegehaltfähige Bezüge nach früherem Recht ersetzt.
(2) § 67 Abs. 4 BeamtVG in der bis zum 31. August 2006 geltenden Fassung findet für die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes vorhandenen Hochschuldozenten, Oberassistenten, Oberingenieure sowie wissenschaftliche und künstlerische Assistenten (§ 99 LBesGBW) weiterhin Anwendung.


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