Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Beamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg: § .34 Höhe des Witwengeldes

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§ 34 Höhe des Witwengeldes

(1) Das Witwengeld beträgt 55 Prozent des Ruhegehalts, das der Verstorbene erhalten hat oder hätte erhalten können, wenn er am Todestag in den Ruhestand getreten wäre. § 27 Abs. 5 ist nicht anzuwenden.
(2) War die Witwe mehr als zwanzig Jahre jünger als der Verstorbene und ist aus der Ehe ein Kind nicht hervorgegangen, wird das Witwengeld für jedes angefangene Jahr des Altersunterschieds über zwanzig Jahre um 5 Prozent gekürzt, jedoch höchstens um 35 Prozent. Das Witwengeld darf nicht hinter dem Mindestwitwengeld zurückbleiben.
(3) Von dem nach Absatz 2 gekürzten Witwengeld ist auch bei der Anwendung des § 39 auszugehen.


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