Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Beamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg: § .36 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen

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§ 36 Unterhaltsbeitrag für nicht witwengeldberechtigte Witwen

In den Fällen des § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 ist ein Unterhaltsbeitrag in Höhe von 75 Prozent des Witwengeldes zu gewähren. Dies gilt nicht in den Fällen des § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2. Im Fall des § 34 Abs. 2 Satz 1 ist der nach Satz 1 ermittelte Unterhaltsbeitrag entsprechend zu kürzen. § 27 Abs. 4 kommt nicht zur Anwendung.


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