Hohe Nachzahlung für Beamte & Ruhestandsbeamte (zu geringe Alimentation)
Das Bundesverfassungsgericht hat die Berliner Landesbesoldung für verfassungs-widrig erklärt (Berlin muss bis 
März 2027 eine Neuregelung der Besoldung beschließen). Auch beim Bund (Beamte & Ruhestandsbeamte) gibt es teilweise hohe Nachzahlungen (Medienberichten zufolge liegt diese für alle (!) Beamte zwischen mind. 3.000 und 13.000 Euro, Der INFO-SERVICE gibt hierzu eine Broschüre heraus, die unmittelbar nach dem Beschluss des Gesetzentwurfs der Bundesregierung vorgelegt wird (wahrscheinlich im Quartal.2026 >>>zur (Vor)Bestellung der Broschüre.


Beamtenversorgungsgesetz Baden-Württemberg: § .55 Unfall-Hinterbliebenenversorgung

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§ 55 Unfall-Hinterbliebenenversorgung

(1) Ist ein Beamter oder ein Ruhestandsbeamter mit Anspruch auf Unfallruhegehalt an den Folgen des Dienstunfalls verstorben, erhalten seine Hinterbliebenen Unfall-Hinterbliebenenversorgung. Für diese gelten folgende besondere Vorschriften:
1. Das Witwengeld beträgt 60 Prozent des Unfallruhegehalts (§§ 51 und 52).
2. Das Waisengeld beträgt für jedes waisengeldberechtigte Kind (§ 37) 30 Prozent des Unfallruhegehalts und wird auch elternlosen Enkeln gewährt, deren Unterhalt zur Zeit des Dienstunfalls ganz oder überwiegend durch den Verstorbenen bestritten wurde.
(2) Ist ein Ruhestandsbeamter, der Unfallruhegehalt bezog, nicht an den Folgen des Dienstunfalls verstorben, steht den Hinterbliebenen nur Versorgung nach den §§ 30 bis 42 zu; diese Bezüge sind unter Zugrundelegung des Unfallruhegehalts zu berechnen.


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