Vor den Sommerferien: Neue Urlaubsregelungen
Die tarifvertragliche Urlaubsregelung des TVöD, die ältere ArbeitnehmerInnen ohne sachlichen Grund besser stellte als die jungen KollegenInnen, wurde im März 2012 vom Bundesarbeitsgericht als altersdiskriminierend bewertet (Urteil v. 20.3.2012 – Az. 9 AZR 529/10). Dieses Urteil, das auf Grund vergleichbarer
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Rechtslagen auch für die BeamtInnen in Bund, den Ländern und Kommunen interessant war, führt nun in Baden-Württemberg zu einer Novellierung der Arbeitszeit- und Urlaubsverordnung. Zwar steht allen BeamtInnen des Landes bereits ein Erholungsurlaubsanspruch von 30 Tagen zu, die entsprechende Änderung der Verordnung blieb jedoch bislang aus. Dies soll nun nachgeholt werden. Der DGB begrüßt in seiner Stellungnahme den Nachvollzug, kritisiert jedoch die ebenfalls im Verordnungsentwurf vorgesehene Verkürzung der Urlaubsverfallsregelung in Fällen der Dienstunfähigkeit infolge Krankheit: Bislang konnte nicht genommener Urlaub nach Wiederaufnahme des Dienstes im laufenden oder darauf folgenden Jahr genommen werden. Künftig soll dies nur noch bis zum 31. März des nächsten Jahres möglich sein.
Quelle: Beamten-Magazin 06/2014
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