Widersprüche ruhen weiter
Das Land wird die Widersprüche, mit denen BeamtInnen die altersdiskriminierende Wirkung des bis 2011 in Baden-Württemberg geltenden Besoldungsdienstalters gerügt haben, weiterhin ruhend stellen. Ursprünglich sollten diese in Folge der Bundesverwaltungsgerichtsurteile in Sachen altersdiskriminierende Besoldung im letzten Oktober ablehnend beschieden werden. Da gegen mehrere dieser Urteile jedoch Verfassungsbeschwerden eingelegt wurden, wird Baden-Württemberg die Widersprüche bis zu einer Entscheidung durch Karlsruhe weiterhin ruhend stellen und auf die Einrede der Verjährung verzichten.
Quelle: Beamten-Magazin 06/2015
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